Das Schulgesetz beschreibt z.B., welche Personengruppen die Abendschulen und
Hessenkollegs besuchen können. Stand 5. Juni 2008
Rechtsgrundlage für die StV-Arbeit
Die
Arbeit der Studierendenvertretung ist im neunten Teil des Hesssichen
Schulgesetzes § 125 HSchG und den §§ 36 SV-VO. der Verordnung über die Schüler-
und Studierendenvertretretung SV-VO geregelt. ->
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Landesstudierendenvertretung der
Schulen für Erwachsene (LStV-SfE)
Postfach 20 05 24
35017 Marburg
Tel. 0163-3605115
E-Mail: vorsitz@lstv-hessen.de
Die nächsten Sitzung der LStV finden voraussichtlich statt am:
Samstag, den 21. August 2010 in Frankfurt
Samstag, den 30. Oktober 2010 in Gießen
Samstag, den 11. Dezember 2010 in Kassel
Interessierte bitte anmelden vorsitz@lstv-hessen.de